Die vom Vorstand der Bürgerinitiative am 29.01.2014 gegen Stadtrat Marc Schulte beim Bezirksbürgermeister Reinhard Naumann eingereichte Dienstaufsichtsbeschwerde wurde von diesem als
unbegründet zurückgewiesen.
Dem Baustadtrat wird vorgeworfen, wichtige Aktenvermerke nicht in die Bauplanungsakte „Oeynhausen“ aufgenommen und so dem Verwaltungsgericht vorenthalten zu haben, wodurch das Urteil zu Ungunsten des Kleingärtnervereins beeinflusst worden sein kann.
Auf diesen Vorwurf geht der Bezirksbürgermeister in seiner Stellungnahme nicht ein, weshalb eine weitere Dienstaufsichtsbeschwerde notwendig wurde. Diese liegt seit dem 14. April 2014 dem Regierenden Bürgermeister von Berlin zur Stellungnahme vor.