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Der beschlossene "Klimanotstand" und seine Bedeutung im Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf am Beispiel der Cornelsenwiese

Einwohnerfrage in der BVV am 24. 10. 2019:

    Werner Amos, Thema  Cornelsenwiese

 

1.      Wie kann es möglich sein, dass im Bereich der sogenannten Cornelsen-wiese die Vernichtung von 20 Bäumen und die Versiegelung der Wiese (bei einer Zustimmung zur Bebauung), im Hinblick darauf, dass die BVV den Bezirk als Klimanot-standsbezirk deklariert hat, überhaupt in Erwägung gezogen wird?

 

Die Einwohnerfrage beantwortet das Bezirksamt wie folgt:

 Der Beschluss zum Klimanotstand setzt nicht automatisch andere Beschlüsse, bestehende Gesetze oder laufende Verfahren außer Kraft. Auch lassen sich daraus keine pauschalen Schlussfolgerungen ziehen. Ökologische Belange sind auch bisher im Baurecht bzw. in Bebauungsplanverfahren zu berücksichtigen. Um Fällgenehmigungen für Bauvorhaben zu erhalten, müssen Bauherren Ausgleichsmaßnahmen vornehmen oder Ausgleichszahlungen leisten.

 Sollte unabhängig von ausgleichenden Maßnahmen zukünftig überhaupt keine bisher unversiegelte Fläche durch Bebauungen versiegelt werden, würde dies die Klimabilanz des Bezirks Charlottenburg-Wilmersdorf sicherlich verbessern, jedoch nicht die Rahmenbedingungen für das Klima. Da die Nachfrage nach zusätzlichem Wohnraum in Berlin nicht nachlassen wird, ist davon auszugehen, dass dann andernorts Flächen in Anspruch genommen werden und Vegetation zerstört wird.

 

Mit freundlichen Grüßen, Stadtrat Schruoffeneger